1. Nach ausführlicher Information und Aufklärung über die Bedingungen einer ambulanten Psychotherapie und die Arbeitsweise von Frau Pelzer wird zwischen der Psychotherapeutin und dem Klienten/der Klientin die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung vereinbart.
2. Dieser Vertrag ist für alle vereinbarten Therapiesitzungen gültig.
3. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet zu festen, vorher vereinbarten Zeiten statt. Die Rechnungslegung erfolgt entsprechend Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 167,58 Euro für eine Sitzung.
4. Der Klient/Die Klientin hat ein Anrecht auf die Durchführung der vereinbarten Sitzungen; dies gilt jedoch solange, wie die weitere Durchführung der Therapie gegenüber dem Kostenträger zu rechtfertigen ist (Indikation). Ist dies nicht mehr der Fall, ist der Therapeut verpflichtet, die Therapie – auch vor der vollständigen Inanspruchnahme aller durch die Krankenkasse bewilligten Sitzungen – zu beenden. Der Therapievertrag kann auch in gegenseitigem Einvernehmen verändert bzw. aufgelöst werden. Wenn der Klient/die Klientin entgegen den Empfehlungen des Therapeuten die Therapie beenden will, kann er/sie dies in jeder Sitzung bekannt geben.
5. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe) schuldet der Klient/die Klientin das Honorar der Psychotherapeutin persönlich in voller Höhe. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP. Dem Klienten/Der Klientin ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden. Finden auf Wunsch des Klienten/der Klientin vor der Leistungszusage der Krankenkasse Therapiesitzungen statt, und eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgt endgültig nicht, kommt der Klient/die Klientin bei einer Ablehnung der Krankenkassen persönlich für die bereits erbrachten Leistungen auf.
6. In einer Bestellpraxis ist es in der Regel nicht möglich, kurzfristig ausgefallende Termine zu ersetzen. Der Klient/Die Klientin verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens zwei Arbeitstage (Samstag und Sonntag ausgeschlossen) vorher abzusagen. Die Psychotherapeutin ist deshalb berechtigt, alle reservierten Stunden, die von dem Klienten/der Klientin nicht wahrgenommen wurden, unabhängig vom Grund der Verhinderung, sei es wegen Krankheit, Vergessen, Verkehrsproblemen u. a. m., privat dem Klienten/der Klientin als Ausfallhonorar gemäß GOP in Rechnung zu stellen, es sei denn der Termin konnte an einen anderen Patienten vergeben werden. (Schadensersatz wegen sog. Annahmeverzug des Klienten/der Klientin, der kein Verschulden des Klienten/der Klientin voraussetzt §§ 293, 296, 615 BGB). Eine Kostenerstattung durch die private Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.
7. Eine Änderung des Versicherungsverhältnisses ist der Therapeutin sofort mitzuteilen. Unabhängig davon haftet der Klient/die Klientin für die finanziellen Folgen, wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert.
8. Der Klient/die Klientin ist mit der Nutzung folgender Kommunikationswege einverstanden:
9. Der Klient/die Klientin erklärt sich einverstanden, dass den Klienten/die Klientin betreffende Behandlungsdaten und Befunde an die weiteren behandelnden Ärzte/Psychotherapeuten, Leistungserbringer (Krankenkasse, Beihilfe) und externe Dienstleister, die der Schweigepflicht unterliegen, übermittelt werden dürfen.
Das Original des Behandlungsvertrages verbleibt in der psychotherapeutischen Praxis.